Bauhygiene
Begleitung bei Neu- und Umbaumaßnahmen
Bauhygiene und hygienische Baugutachten sowie Begleitung bei Bauvorhaben von der Planung, dem ersten hygienischen Gutachten bis zur hygienischen Bauabnahme. Wir stehen bei allen hygienischen Herausforderungen zur Seite und helfen Ihnen bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.
Hygienische Baugutachten
Bauhygiene - kooperative Arbeitsweise
Bauhygiene erfordert hohe Kompetenz
Weitere Informationen rund um das Thema Bauhygiene
Anforderungen an ein bauhygienisches Gutachten
Neu- und Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Einrichtungen für ambulantes Operieren oder damit vergleichbare Einrichtungen benötigen in aller Regel eine bauhygienische Begutachtung.
Die genauen Festlegungen finden sich in den Verordnungen für Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) der jeweiligen Bundesländer. [1]
Krankenhaushygienische Gutachten werden vom Gesetzgeber in der frühen Planungsphase verlangt, da sich hygienische Fehlplanungen extrem nachteilig auf den späteren Betrieb und insbesondere auf sichere Arbeitsabläufe der Patientenversorgung auswirken. Zudem können Versäumnisse im Nachhinein, wenn überhaupt, nur schwer und häufig mit deutlich erhöhten Kosten korrigiert werden.
Durch die fachkundige Beurteilung der Bauplanung können hygienische Mängel frühzeitig erkannt werden und Veränderungen im Sinne der maximalen Infektionsprävention vor Beginn des Bauvorhabens angestoßen werden.
Das Ziel der weitsichtigen Planung medizinischer Baumaßnahmen ist es die Patientensicherheit und die Hygienestandards positiv zu beeinflussen.
In aller Regel sollte der Gutachter ein Facharzt für Krankenhaushygiene und Umweltmedizin sein. Eine Vorbegutachtung kann auch durch andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel durch Hygienefachkräfte oder Hygiene-Ingenieure erfolgen, zumeist ist aber beim schriftlichen Gutachten die Unterschrift eines Facharztes für Krankenhaushygiene notwendig. Bei Unsicherheiten sollte hier im Vorfeld die zuständige Aufsichtsbehörde kontaktiert werden.
Handgezeichnete Unterlagen sind selbstverständlich nicht möglich. Der Bauplan soll im Maßstab von 1:100 vorliegen mit Datum und Planstand. Wichtig ist, dass in den Bauplänen die einzelnen Räume eindeutig beschriftet sind und zu jedem Raum eine Flächenangabe in Quadratmetern, sowie eine Funktionsbezeichnung der Räume existiert.
Für die Erstellung eines bauhygienischen Gutachtens ist weiterhin eine detaillierte Nutzungsbeschreibung der geplanten Räume notwendig. Bei der Nutzungsbeschreibung sollten neben den geplanten Prozeduren und der Beschreibung des Patientenklientels die genauen Personal- und Patientenwege erläutert werden, auch muss die Wegeführung der Ver- und Entsorgung, sowie (wenn zutreffend) der Versorgungslogistik mit z.B. Medizinprodukten und ähnlichem beschrieben werden.
Wenn zum frühen Planungsstand schon möglich sollte die geplante raumlufttechnische Anlage sowie Maßnahmen der Ab- und Trinkwasserhygiene beschrieben werden.
Handelt es sich um Umbaumaßnahmen bei laufendem Betrieb so muss zusätzlich dargestellt werden, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden um Patienten und Mitarbeiter im laufenden Betrieb nicht zu gefährden.
Weiterführende Information finden sich unter anderem auf der Seite des Robert-Koch Instituts bei den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). [2] In den zahlreichen Empfehlungen der KRINKO werden jeweils verschiedene Aspekte der Bauhygiene besprochen. Unter anderem lesenswert ist die neue Empfehlung (April 2020) mit dem Titel “Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen”. [3]
Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer finden sich ebenfalls auf den Seiten des RKI. [4]
[1] Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) Vom 20. Juli 2012. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=0277BA7F824214A1A39BDBC72EC56442.jp90?quelle=jlink&query=MedHygV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MedHygVBWpP3
[2] Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission_node.html
[3] Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Anforderungen_Abwassersysteme.pdf?__blob=publicationFile
[4] Anlaufstellen und Strukturen in den Bundesländern. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/Zustaendigkeiten/Adressen.html
Raumhygienische Anforderungen
Bei der bauhygienischen Bedarfsplanung müssen sowohl die Bedürftigkeiten der Mitarbeiter als auch der Patienten berücksichtigt werden. Anders als an anderen Arbeitsstätten ist es im Krankenhaus aus hygienischer Sicht unzulässig, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz essen. Daher ist es zwingend notwendig ausreichend große Aufenthaltsräume zu planen. Als Mindestanforderung müssen die Personalaufenthaltsräume die Möglichkeit der Getränkezubereitung sowie der Kühlung von mitgebrachten Lebensmitteln bieten. Neben dem Aufenthaltsraum muss für das Personal eine separate Toilette (getrennt für Patienten/Besucher und Personal) sowie eine Umkleide vorgehalten werden.
Bei der bauhygienischen Bedarfsplanung müssen sowohl die Bedürftigkeiten der Mitarbeiter als auch der Patienten berücksichtigt werden. Anders als an anderen Arbeitsstätten ist es im Krankenhaus aus hygienischer Sicht unzulässig, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz essen. Daher ist es zwingend notwendig ausreichend große Aufenthaltsräume zu planen. Als Mindestanforderung müssen die Personalaufenthaltsräume die Möglichkeit der Getränkezubereitung sowie der Kühlung von mitgebrachten Lebensmitteln bieten. Neben dem Aufenthaltsraum muss für das Personal eine separate Toilette (getrennt für Patienten/Besucher und Personal) sowie eine Umkleide vorgehalten werden.
Leitungssysteme
Versorgungsleitungen sollten in geschlossenen Kanälen und ggf. unter Putz verlegt werden. Im Falle eines Neubaus sollten Leitungspläne für alle Leitungen erstellt werden. Um Räume angemessen zu temperiere bieten sich Fußboden-, Wandheizungen und Deckenkühlungen an.
Bei Altbauten ist es sinnvoll eine Skizze des Leitungsnetzes anzufertigen, um eine Analyse von eventuell auftretenden Problemen zu vereinfachen. Zufahrts- und Zugangspläne der Feuerwehr können beim korrekten Einzeichnen von Boilern, Zirkulationsleitungen, Stichleitungen und vorhandenen Stagnationsleitungen behilflich sein.
Ungenutzte Wasseranschlüsse sollten wenn möglich komplett zurückgebaut werden oder andernfalls gemäß eines Spülplans regelmäßig gespült werden, um das Entstehen funktioneller Totleitungen zu verhindern.
Zur Sicherung der Patientensicherheit im Krankenhaus können nach einer Risikoanalyse verschiedene Wege zur Sanierung einer keimbelasteten Wasserleitung durchgeführt werden:
- Etablierung eines Spülplans bzw. Intensivierung der Spülungen (kürzere Frequenzen)
- Thermische Desinfektion über zentrales Hochheizen mit Temperaturen über 70 Grad Celsius. An allen Zapfstellen muss dabei kontrolliert und ausreichend lang gespült werden. Cave: auf Verbrühschutz achten.
- Mechanisch-chemische Desinfektion, z.B. mittels Chlordioxid oder auf Basis eines Sauerstoffabspalters
- Bauliche Maßnahmen, die die Zirkulation verbessern.
- Einsatz von UV-Desinfektionsanlagen
- Marode Wasserarmaturen austauschen und regelmäßige Säuberung der Pellatoren
- Falls möglich verdächtige Rohre austauschen